Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeine Begriffe

Terminologie

Die folgenden Definitionen gelten für die gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Sendung: eine Ladung von Waren, die von einem Ort zu einem anderen befördert wird und aus einem oder mehreren Gegenständen besteht.
  • Sendung: Element einer Sendung, d. h. Umschlag, Paket, Palette oder jeder andere Gegenstand, der für den Versand angemessen verpackt ist.
  • Stapelbare Palette: eine Palette, die leicht gestapelt werden kann (mit einer flachen Oberfläche, so dass eine weitere Palette darauf gestellt werden kann), im Gegensatz zu einer nicht stapelbaren Palette, die aufgrund ihrer Form, ihres Inhalts oder ihrer Verpackung oder der darin enthaltenen Waren nicht gestapelt werden kann.
  • Logistikdienstleister: ein von Eurosender ausgewähltes Unternehmen, das Logistikdienstleistungen anbietet oder innerhalb seines Netzes vergibt (z. B. ein Spediteur, ein Kurierdienst, ein Frachtführer und andere).
  • Logistikdienstleistung: eine Dienstleistung, die unter anderem Versand, Transport, Lieferung, Lagerung, Fulfillment und andere von Eurosender angebotene (aber nicht direkt erbrachte) Dienstleistungen umfasst.
  • Werktag: Jeder Tag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, nationalen Feiertagen und Bankfeiertagen in den Ländern der Abholung, des Transits oder der Zustellung der Sendung.
  • Anrechenbares Gewicht: das in Kilogramm ausgedrückte Gewicht, das vom Logistikdienstleister in Rechnung gestellt wird. Dabei kann es sich um das absolute (Massen-)Gewicht der Sendung oder um das Volumengewicht (Abmessungen) handeln, je nachdem, welches größer ist.
  • Volumengewicht: ist der Raum, den die Sendung im Verhältnis zu ihrem Volumen einnimmt, berechnet nach der Formel des beauftragten Logistikdienstleisters. Es basiert auf den tatsächlichen Abmessungen der Sendung.
  • CMR: Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (Genf, 19. Mai 1956).
  • Warschauer Konvention: Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschau, 12. Oktober 1929) – gilt nur für Klauseln über Frachtsendungen (nicht für Gepäck).
  • Übereinkommen von Montreal: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montreal, 28. Mai 1999) – gilt nur für Klauseln über die Beförderung von Fracht (nicht von Gepäck).
  • Die Haager-Visby-Regeln: Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Rechtsnormen über Konnossemente (Den Haag, 1924) und seine Protokolle.
  • Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf die geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassungen und die damit verbundenen untergeordneten Rechtsvorschriften.
  • Sie/der Kunde/der Nutzer/er/sie/es: Person(en) (natürliche Personen jeden Geschlechts oder juristische Personen), die die Buchung von Logistikdienstleistungen bei von Eurosender ausgewählten Logistikdienstleistern beantragen.
  • Unter einer Person ist jede natürliche Person zu verstehen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit (Handel, Gewerbe, Handwerk, freier Beruf) oder einer juristischen Person handelt.
  • Eine Bezugnahme auf eine Vertragspartei, die Eurosender im Rahmen der vorliegenden Bedingungen eingeht, schließt auch deren Rechtsnachfolger ein.
  • Registrierter Benutzer: eine Person mit einem bestehenden und aktiven Benutzerkonto auf Eurosender.com, die von der Plattform nur dann als solcher betrachtet wird, wenn sie erfolgreich in das Benutzerkonto eingeloggt ist.
  • Gastnutzer: eine Person, die eine der von Eurosender angebotenen Dienstleistungen nutzt, ohne in einem registrierten Nutzerkonto auf Eurosender.com angemeldet zu sein.
  • Eurosender: Eurosender SARL

Eurosender SARL

Eurosender SARL ist eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Registrierungsnummer B230321 und der Steuernummer

LU30797030, mit Sitz in 9 Rue du Laboratoire, LU-1911, Luxemburg, die das Online-Buchungssystem Eurosender.com verwaltet und den Kunden die Buchung von Logistikdienstleistungen direkt anbietet. Das Unternehmen ist im Registre de Commerce et des Sociétés unter der Registernummer B230321 eingetragen.

Eurosender agiert als Spediteur und nicht als Frachtführer. Mit der Auftragserteilung über Eurosender.com ermächtigt der Kunde Eurosender, im eigenen Namen (Name von Eurosender) und im Auftrag des Kunden (Versender) Logistikdienstleistungen bei einem der Logistikdienstleister zu bestellen, unter der Bedingung, dass der ausgewählte Logistikdienstleister die Anforderungen für die Ausführung der bestellten Dienstleistung erfüllt.

Feststehende Kommunikationskanäle: Der Kunde kann Eurosender schriftlich über das auf Eurosender.com verfügbare Kontaktformular, über die auf Eurosender.com verfügbare Chat-Funktion oder über eine direkte E-Mail-Adresse eines Eurosender-Vertreters (unter Verwendung der E-Mail-Domäne @eurosender.com) kontaktieren. Der Kunde kann Eurosender auch per Telefon über eine der verfügbaren Telefonnummern oder eine direkte Telefonnummer eines Eurosender-Vertreters kontaktieren. Für die Übermittlung von Informationen an Eurosender, die wesentliche Änderungen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden zur Folge haben können, wie z. B. die Stornierung oder eine andere Art der Änderung eines erteilten Auftrags, die Schließung oder Änderung eines Benutzerkontos oder der Abrechnungsmethode oder die Eröffnung eines Reklamations- oder Beschwerdeverfahrens, werden nur schriftliche Kommunikationskanäle akzeptiert. Alle Informationen, die über andere Kommunikationskanäle übermittelt werden, müssen vom Kunden und von Eurosender schriftlich an die im Bestellvorgang oder im Benutzerkonto des Kunden angegebene E-Mail-Adresse bestätigt werden. Unabhängig davon, welcher Kommunikationskanal genutzt wird, muss der Kunde seine Auftragsnummer und alle anderen Angaben, die zur Identifizierung seiner Person notwendig sind (wie Name und E-Mail-Adresse), deutlich angeben.

2. Allgemeine Regeln zur Buchung der Dienstleistung

2.1 Bestellvorgang

Der Nutzer kann eine der folgenden Möglichkeiten nutzen, um eine Bestellung bei Eurosender aufzugeben.

2.1.1 Online-Plattform

Der Nutzer kann eine Bestellung auf der Online-Plattform Eurosender.com als registrierter Nutzer oder als Gastnutzer aufgeben.

Der Nutzer kann sich für eine der auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen mit sofort sichtbaren Preisen entscheiden. Wenn keine der angebotenen Dienstleistungen den Bedürfnissen des Nutzers entspricht, kann der Nutzer ein individuelles Angebot anfordern, das von einem Vertreter von Eurosender erstellt wird. In diesem Fall gilt ein Auftrag als erteilt, sobald der Kunde das erhaltene Angebot annimmt.

Ein registrierter Benutzer kann einen Batch-Importauftrag erteilen. Der Auftrag gilt als erteilt, sobald der Kunde die ausgefüllte Vorlagendatei mit den Auftragsdetails in seinem Benutzerprofil erfolgreich hochgeladen hat.

Sobald der Bestellvorgang auf der Online-Plattform auf eine der genannten Arten abgeschlossen ist, kann der Kunde die Bestellung mit einer der in Abschnitt 2.2 definierten Zahlungsarten bezahlen. Die Bestellung gilt als erteilt, wenn der Kunde den geforderten Betrag erfolgreich bezahlt oder die Zahlungsverpflichtung bestätigt hat.

Sobald der Auftrag als erteilt gilt, fährt Eurosender mit der Buchung der Logistikdienstleistung bei dem ausgewählten Logistikdienstleister fort. Sobald die Logistikdienstleistung im Namen des Kunden gebucht ist, gilt der Auftrag als erfolgreich erteilt und der Kunde erhält eine E-Mail-Bestätigung.

2.1.2 Externe Plattformen

Eurosender kann über externe Plattformen, die nicht von Eurosender verwaltet werden, Angebote und Gebote für Transportnachfragen abgeben und so Angebot und Nachfrage miteinander verbinden.

Der Kunde kann die von Eurosender gemachten Angebote gemäß den Regeln dieser externen Plattformen bestätigen. Wenn dem Kunden das Angebot von Eurosender vorgelegt wird, erhält er über denselben Kommunikationskanal wie für das Angebot oder über einen anderen etablierten Kommunikationskanal auch Zugang zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Auftrag gilt als erteilt, nachdem er gemäß den Regeln der externen Plattform bestätigt wurde. Die Regeln der externen Plattform gelten gemeinsam mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sobald die Bestellung als erteilt gilt, fährt Eurosender mit der Buchung der Logistikdienstleistung bei dem ausgewählten Logistikdienstleister fort. Sobald die Logistikdienstleistung im Namen des Kunden gebucht ist, gilt der Auftrag als erfolgreich erteilt und der Kunde erhält eine E-Mail-Bestätigung.

2.1.3 Bestellung außerhalb der Plattform

Ein Kunde kann eine Bestellung über einen etablierten Kommunikationskanal direkt bei einem Eurosender-Vertreter aufgeben. Der Nutzer muss alle erforderlichen Informationen angeben, damit Eurosender die Logistikdienstleistung bei dem Logistikdienstleister gemäß dem Wunsch des Kunden buchen kann.

Ein solcher Auftrag kann gemäß der Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Logistikdienstleisters im Einzelfall bearbeitet werden. In der Angebots-E-Mail fügt Eurosender das Dokument mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder einen Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bei. Der Kunde muss sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut machen. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde mit den bereitgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bestätigt ein Vertreter eines Firmenkunden das Angebot und damit diese Geschäftsbedingungen, so gilt er als bevollmächtigt, in seinem Recht und seiner Eigenschaft zu handeln, um das Angebot und die Geschäftsbedingungen anzunehmen. Der Kunde kann mit den AGB für einen einzelnen Auftrag, mehrere Aufträge für einen bestimmten Zeitraum oder für einen unbestimmten Zeitraum (bis zur Änderung der AGB) einverstanden sein. Bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Eurosender dafür verantwortlich, dem Kunden den aktualisierten Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitzuteilen.

Der Auftrag für die Dienstleistungen kann auf der Grundlage der zwischen dem Kunden und Eurosender bestehenden vertraglichen Vereinbarung bearbeitet werden. In einem solchen Vertrag können der Auftraggeber und Eurosender von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen vereinbaren, wobei im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen Bedingungen und dem Vertrag der Vertrag Vorrang hat.

Sobald der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen übermittelt hat, damit Eurosender die Logistikdienstleistung im Falle einer bestehenden vertraglichen Vereinbarung buchen kann, oder wenn der Auftraggeber den oben beschriebenen Bedingungen zustimmt, gilt ein Auftrag als erteilt, wobei der Auftraggeber die Zahlungsverpflichtung gemäß einer der in Abschnitt 2.2 definierten Zahlungsarten wirksam bestätigt.

Sobald der Auftrag als erteilt gilt, fährt Eurosender mit der Buchung der Logistikdienstleistung bei dem ausgewählten Logistikdienstleister fort. Sobald die Logistikdienstleistung im Namen des Kunden gebucht wurde, gilt der Auftrag als erfolgreich erteilt und der Kunde erhält eine E-Mail-Bestätigung.

2.1.4 API-Bestellung

Der Kunde kann eine Bestellung über eine integrierte API-Verbindung aufgeben. API (Application Programming Interface) ist eine Anwendungsschnittstelle zur Softwareintegration, die den Datenaustausch zwischen zwei Parteien ermöglicht.

Sobald der Kunde Eurosender alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt, um die Logistikdienstleistung buchen zu können, und den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, gilt der Auftrag als erteilt und der Kunde bestätigt die Zahlungsverpflichtung gemäß einer der in Abschnitt 2.2 definierten Zahlungsarten.

Sobald der Auftrag als erteilt gilt, fährt Eurosender mit der Buchung der Logistikdienstleistung bei dem ausgewählten Logistikdienstleister fort. Sobald die Logistikdienstleistung im Namen des Kunden gebucht wurde, gilt der Auftrag als erfolgreich erteilt und der Kunde erhält eine E-Mail-Bestätigung.

Etwaige Kosten für einen IT-Eingriff, der für die Integration der API erforderlich sein könnte, werden vom Kunden getragen, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.

2.1.5 Annahme der Auftragsbestätigung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle Bestellvorgänge zu einem Auftrag für einen bestimmten, in Kapitel 3 näher beschriebenen Dienstleistungstyp führen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Logistikdienstleisters sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eurosender in vollem Umfang vertraut zu machen und diese einzuhalten, insbesondere den entsprechenden Abschnitt, in dem die Dienstleistung beschrieben ist, für die der Auftrag erteilt wurde. Auch wenn der Auftraggeber seine Pflicht, sich mit diesen Bedingungen vertraut zu machen, vernachlässigt hat, wird davon ausgegangen, dass er sie zur Kenntnis genommen hat.

Eurosender ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber eine zusätzliche Übersetzung dieser Bedingungen oder der Bedingungen des Logistikdienstleisters zur Verfügung zu stellen.

2.2 Zahlungsvorgang

Wenn der Nutzer eine Bestellung aufgibt, fordert das System ihn auf, die Bestellung per Kreditkarte, Paypal, Apple Pay, Google Pay oder Banküberweisung zu bezahlen. Registrierte Nutzer haben auch die Möglichkeit, mit Nutzerguthaben oder mit Ratenzahlung zu bezahlen. Sofern im Eurosender-Benutzerprofil des Kunden nicht anders angegeben, werden die Rechnungen für die Dienstleistungen von Eurosender ausgestellt und an die während des Bestellvorgangs angegebene E-Mail-Adresse des Kunden gesendet. Jede Änderung der Bestellung kann die Ausstellung eines zusätzlichen Buchhaltungsdokuments wie einer Rechnung oder einer Gutschrift erforderlich machen. Nachdem ein Buchhaltungsbeleg erstellt wurde, ist er im Benutzerprofil eines registrierten Kunden sichtbar. Ein Buchhaltungsbeleg gilt als dem Kunden zur Kenntnis gebracht, wenn er entweder per E-Mail versandt oder in das Benutzerprofil hochgeladen oder dem Kunden über einen anderen etablierten Kommunikationskanal zugesandt wurde.

Ein registrierter Kunde kann in seinem Benutzerprofil eine spezielle E-Mail für den Empfang der Rechnungen auswählen. Der Kunde, der in seinem Benutzerprofil die Sammelrechnung aktiviert hat, erhält die Rechnungen nach dem Sammelrechnungszeitraum ausgestellt und gesendet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine E-Mail, sein Benutzerprofil und andere eingerichtete Kommunikationskanäle regelmäßig zu kontrollieren und alle fälligen Beträge auf der Grundlage der erhaltenen Rechnungsunterlagen zu bezahlen. Für registrierte Firmenkunden hat Eurosender das Recht, eine zusätzliche Zahlungsbearbeitungsgebühr (Zuschläge) je nach Zahlungsart zu erheben.

2.2.1 Zahlung per Kreditkarte

Alle Kreditkartenzahlungen werden direkt über die sicheren Systeme der Partner von Eurosender für Zahlungsabwicklungslösungen und deren Bankpartner abgewickelt. Eurosender speichert keine Informationen über Kreditkarten, da der gesamte Prozess der Zahlungsverifizierung direkt von den Eurosender-Partnern für Zahlungsabwicklungslösungen und deren Bankpartnern durchgeführt wird.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die gewählte Kreditkarte, die zur Bezahlung der Buchung von Logistikdienstleistungen verwendet wird, aktiv ist und über ausreichende Mittel verfügt, um die Transaktion erfolgreich durchzuführen. Alle zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn die Kreditkarte aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

2.2.2 Zahlung über PayPal

Entscheidet sich der Kunde für diese Zahlungsmethode, wird er auf die PayPal-Website weitergeleitet, wo er sich mit seinem Benutzernamen und Passwort anmelden oder ein Konto erstellen muss, falls er noch kein aktives Konto hat.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, der PayPal als Zahlungsmethode für die Buchung von Logistikdienstleistungen gewählt hat, sicherzustellen, dass sein PayPal-Konto aktiv ist und über ausreichende Mittel verfügt, um die Transaktion erfolgreich abzuwickeln. Alle zusätzlichen Gebühren, die im Falle einer Ablehnung der Transaktion entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

2.2.3 Zahlung über Google Pay

Wenn sich der Kunde für diese Zahlungsmethode entscheidet, wird er aufgefordert, eine der verfügbaren Zahlungskarten im Google Pay-Konto des Kunden auszuwählen.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, der Google Pay zur Bezahlung der Buchung von Logistikdienstleistungen gewählt hat, sicherzustellen, dass sein Google Pay-Konto aktiv ist und die gewählte Zahlungskarte über ausreichend Guthaben verfügt, um die Transaktion erfolgreich abzuwickeln. Alle zusätzlichen Gebühren, die im Falle einer Ablehnung der Transaktion anfallen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

2.2.4 Zahlung mit Apple Pay

Entscheidet sich der Kunde für diese Zahlungsmethode, wird er aufgefordert, eine der im Apple Pay-Konto des Kunden verfügbaren Zahlungskarten auszuwählen.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, der Apple Pay zur Bezahlung der Buchung von Logistikdienstleistungen gewählt hat, sicherzustellen, dass sein Apple Pay-Konto aktiv ist und die gewählte Zahlungskarte über ausreichend Guthaben verfügt, um die Transaktion erfolgreich abzuwickeln. Alle zusätzlichen Kosten, die im Falle einer Ablehnung der Transaktion entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

2.2.5 Zahlung per Banküberweisung

Entscheidet sich der Kunde für diese Zahlungsart, wird die Bestellung nicht sofort bestätigt, sondern erst dann, wenn die Zahlung des Gesamtbetrags der Buchung auf dem Bankkonto von Eurosender eingeht, das in den Zahlungsanweisungen während des Bestellvorgangs oder in einer späteren E-Mail angegeben wurde. Die Anweisungen enthalten Informationen über die Zahlungsmodalitäten, einschließlich Angaben zum Bankkonto von Eurosender, den zu überweisenden Betrag usw. Der Kunde muss die Zahlung gemäß den in den Zahlungsanweisungen angegebenen Referenzdaten vornehmen.

Alle Bankgebühren, die bei der Überweisung anfallen, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. Wenn der auf dem Bankkonto von Eurosender eingegangene Betrag geringer ist als der, der hätte eingezahlt werden müssen, wird die Bestellung nicht bestätigt. Eurosender ist nicht verpflichtet, dem Nutzer mitzuteilen, dass der eingezahlte Betrag nicht ausreicht, um die Zahlung der Bestellung zu bestätigen. Überweisungen sollten nur in der Währung und auf das Bankkonto erfolgen, das im Bestellvorgang oder in der Transaktions-E-Mail angegeben wurde. Eventuell anfallende Währungsumrechnungsgebühren gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

2.2.6 Zahlung mit Benutzerguthaben

Bei dieser Zahlungsmethode muss der Kunde bei der Buchung von Logistikdienstleistungen über Eurosender.com nicht jedes Mal die Zahlungsdaten eingeben. Darüber hinaus kann Eurosender Treue belohnen, indem es Rabatte auf Bestellungen gewährt, die mit dem im Benutzerprofil des Kunden vorhandenen Guthaben bezahlt werden.

Bei der Bestätigung der Zahlung muss der Kunde über ausreichend Guthaben auf seinem Konto verfügen, um einen Auftrag zu buchen. Sollte das Guthaben nicht ausreichen, kann der Kunde sein Guthaben vor der Bestätigung der Bestellung per Kreditkarte, PayPal, Google Pay, Apple Pay oder Banküberweisung aufladen. Dabei kann eine zusätzliche Gebühr anfallen. Wenn der Kunde beschließt, sein Guthaben per Kreditkarte, PayPal, Google Pay oder Apple Pay aufzuladen, vorausgesetzt, der Kunde verfügt über ein ausreichendes Guthaben auf der Kreditkarte oder dem PayPal-Konto, wird die Aufladung automatisch bestätigt und das Guthaben steht automatisch zur Verfügung.

2.2.7 Ratenzahlung

Bei Nutzung dieser Zahlungsmethode bestätigt der Kunde, sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, seine Zahlungsverpflichtung innerhalb der auf der Rechnung und der Transaktions-E-Mail angegebenen Fälligkeit zu erfüllen. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich Eurosender das Recht vor, eine Verzugsgebühr zu erheben, die sich zusammensetzt aus (i) einem Verzugszinssatz von 8 % auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung, (ii) einer Verwaltungskostengebühr von 50 EUR und (iii) allen anderen Kosten, die direkt mit der Einziehung der Zahlung und dem Inkassoverfahren zusammenhängen.

2.3 Zusätzliche Kosten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten zu tragen, die Eurosender oder dem zuständigen Logistikdienstleister entstehen, wenn der Auftraggeber während des Bestellvorgangs falsche Angaben gemacht hat oder wenn die Angaben der Sendung nicht mit den Bedingungen, Einschränkungen und Begrenzungen der gebuchten Dienstleistung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des zuständigen Logistikdienstleisters, mit denen der Auftraggeber bei der Auftragserteilung einverstanden ist, übereinstimmen.

Eurosender behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber die Erstattung von Kosten zu verlangen, die von Eurosender im Namen des Auftraggebers übernommen wurden, auch wenn diese Kosten vom Logistikdienstleister nach Abschluss der Logistikdienstleistung in Rechnung gestellt werden. Eurosender behält sich das Recht vor, in solchen Fällen eine Verwaltungsgebühr von bis zu fünfzehn (15) EUR für die Bearbeitung der zusätzlichen Kosten zu erheben.

Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Eurosender einen zusätzlichen Aufschlag direkt auf die vom Kunden für die Bezahlung der Bestellung verwendete Zahlungsmethode erheben darf. Sollte Eurosender nicht in der Lage sein, automatisch zusätzliche Gebühren zu erheben, wird der Kunde schriftlich darüber informiert und muss den angegebenen zusätzlichen Betrag innerhalb einer Frist von maximal sieben (7) Tagen bezahlen. Die Kosten für das Gerichtsverfahren und das Inkasso gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Eurosender behält sich das Recht vor, dem Kunden die Kosten in Rechnung zu stellen, wenn sich die Preise für die vom Kunden gewählte Strecke abrupt ändern. Falls der Kunde den Aufpreis für die Änderung der Preise für die gewählte Route ablehnt, behält sich Eurosender das Recht vor, dem Kunden eine vollständige Rückerstattung anzubieten und den Auftrag für die Transportdienstleistungen nicht an einen Logistikdienstleister weiterzuleiten.

Wenn die Sendung aus irgendeinem Grund, der nicht auf Seiten des Logistikdienstleisters liegt, an den Absender zurückgeschickt werden muss, werden dem Auftraggeber alle zusätzlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt und es besteht keine zusätzliche Versicherung mehr. Kann der Logistikdienstleister die Sendung aus irgendeinem Grund, der nicht auf Seiten des Logistikdienstleisters liegt, nicht an den Absender zurückschicken, kann der Logistikdienstleister die Sendung ohne Rückerstattung an den Auftraggeber vernichten. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Vernichtung der Sendung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.4 Stornierung und Rückerstattung

Der Auftraggeber hat das Recht, einen Auftrag nur schriftlich zu stornieren. Im Falle der Stornierung des Auftrags durch den Kunden verpflichtet sich der Kunde, dem Logistikdienstleister keine Sendung zu übergeben, wenn dieser an der Abholadresse eintrifft. Falls der Kunde die Sendung doch aushändigt, ist er für alle entstandenen Kosten verantwortlich.

Alle Aufträge sind nicht erstattungsfähig, nachdem der Auftrag als erteilt gilt, d.h. er erfolgreich bezahlt wurde oder der Kunde die Zahlungsverpflichtung bestätigt hat, es sei denn, der Kunde hat bei der Auftragserteilung die Option Flexible Buchung erworben. Die Option “Flexible Buchung” ermöglicht es dem Kunden, Änderungen an den Auftragsdaten vorzunehmen, ohne dass ihm Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt werden, und erlaubt es, dem Erstattungsantrag stattzugeben, sofern der Antrag vor dem ersten Abholversuch durch den Logistikdienstleister gestellt wurde. Eurosender behält sich das Recht vor, den erstatteten Betrag im Falle von bereits entstandenen Kosten zu reduzieren. Die Option “Flexible Buchung” kann während des Bestellvorgangs erworben werden, wenn sie verfügbar ist. Die Opttion “Flexible Buchung” ist im Preis für registrierte Geschäftskunden enthalten, die diese Option in ihrem registrierten Geschäftskonto bestätigt haben und die Bestellung aufgegeben haben, während sie eingeloggt sind oder wenn dies während des Bestellvorgangs angezeigt wird. Die Gebühr für die flexible Buchung ist nicht erstattungsfähig.

Die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen, die während des Bestellvorgangs erworben werden, wie sie für jede Versandart in Kapitel 3 definiert sind (wie z.B., aber nicht beschränkt auf Versicherungsgebühren, Hilfe beim Be- und Entladen, Bereitstellung von Spezialausrüstung, Überschreitung der angegebenen Größe und des Gewichts der Sendung usw.), werden nicht erstattet.

Falls eine Rückerstattung gewährt wird, wird der erstattungsfähige Betrag als Guthaben auf dem Eurosender-Konto des Kunden gutgeschrieben, das für künftige Aufträge verwendet werden kann, sofern der Kunde ein solches Konto besitzt und einer solchen Art der Rückerstattung zustimmt. Eurosender kann auch eine Rückerstattung auf das gleiche Zahlungskonto gewähren, das der Kunde für die Bestellung verwendet hat (Kreditkarte, PayPal-Konto, Google Pay, Apple Pay, Bankkonto usw.) oder auf ein anderes Zahlungskonto, je nach Wunsch des Kunden. Der gewährte Betrag steht dem Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Zeitpunkt zur Verfügung, an dem Eurosender den Kunden über die Zulässigkeit der Rückerstattung informiert hat. Es können zusätzliche Kosten für die Rückerstattung auf die ursprüngliche Zahlungsmethode anfallen.

2.5 Reklamationen und Beschwerden

Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes einer Sendung während der Ausführung der Logistikdienstleistung hat der Kunde das Recht, ein Reklamationsverfahren einzuleiten, um eine Erstattung des durch den Schaden oder Verlust entstandenen Wertverlustes zu erhalten.

Für die bei Eurosender aufgegebenen Aufträge gilt die Haftung des ausgewählten Logistikdienstleisters, wie bei der Auftragserteilung angegeben, oder von Eurosender direkt. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, wie bei den einzelnen Versandarten in Kapitel 3 angegeben. Die im Bestellprozess angebotenen Zusatzversicherungen werden entweder von den Logistikdienstleistern oder von den Versicherungspartnern von Eurosender als Zusatzleistung zum Logistikangebot angeboten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er im Falle der Bewilligung eines Erstattungsbetrages auf Basis der im Preis enthaltenen Grundhaftung bzw. Grundversicherung des gewählten Logistikdienstleisters nur die Differenz bis zum maximal möglichen Erstattungsbetrag gemäß der im Bestellprozess abgeschlossenen Zusatzversicherung geltend machen kann. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass jede Zusatzversicherung auf der Grundlage der erfolgreich abgeschlossenen Haftung des ausgewählten Logistikdienstleisters beruht und nicht anders aktiviert werden kann.

Die spezielle Eurosender-Schadensabteilung ist für die Entscheidung und Abwicklung von Schadensfällen im Namen der Kunden gegenüber den Logistikanbietern und/oder Versicherungsgesellschaften zuständig.

Die Logistikdienstleister oder Versicherungsgesellschaften, die Vereinbarungen mit den Spediteuren oder mit Eurosender getroffen haben, teilen Eurosender innerhalb der in ihren Geschäftsbedingungen festgelegten Fristen eine Entscheidung über die Zulässigkeit einer Reklamation mit. Das nicht rechtzeitige Eintreffen einer endgültigen Entscheidung von Dritten stellt keine Verantwortung von Eurosender dar.

Eurosender behält sich das Recht vor, die Forderung des Kunden aufgrund unvollständiger, irreführender, widersprüchlicher oder falscher Angaben des Kunden jederzeit abzulehnen oder zurückzuweisen. Eurosender kann es ablehnen, das Schadenersatzverfahren mit dem Logistikdienstleister oder der Versicherungsgesellschaft fortzusetzen, wenn der Kunde in irgendeiner Weise gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat. In einem solchen Fall erkennt Eurosender keine weiteren Ansprüche des Auftraggebers oder von mit dem Auftraggeber verbundenen Dritten an.

Im Falle einer Beschädigung, eines vollständigen oder teilweisen Verlusts muss der Kunde eine schriftliche Erklärung auf dem Ablieferungsnachweis abgeben und Eurosender unverzüglich (am ersten Werktag nach der Ablieferung) darüber informieren, um ein Schadenersatzverfahren einzuleiten. Die Reklamation kann nicht bei Schäden an den Verpackungsmitteln (Karton, Koffer, usw.), sondern nur am Inhalt der Sendung eingeleitet werden. Außerdem gilt die Versicherung bei einer Schadensmeldung nicht für den Inhalt der Sendung im Fall von

  • unsachgemäßer Verpackung (einschließlich Pakete, die gebündelt und mit nur einem Etikett versehen sind)
  • unkonventionellen Sendungen,
  • Transport von verbotenen Gegenständen,
  • Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden,
  • fehlenden Nachweisen des Kunden, die den Zustand des Pakets vor der Abholung belegen oder
  • wenn der Kunde in irgendeiner Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eurosender oder des Logistikdienstleisters verstoßen hat.

Reklamationen, die nicht durch den Nachweis des tatsächlichen Wertes der beschädigten oder verlorenen Sendung unterstützt werden, können nicht in Angriff genommen werden. Der einzige akzeptable Wertnachweis ist die Originalrechnung (Mehrwertsteuersatz und Abschreibung werden entsprechend vom ursprünglichen Preis der Sendung abgezogen).

2.5.1 Schadenersatzansprüche

Um ein Schadensersatzverfahren bei Eurosender einzuleiten, muss der Kunde Eurosender über das auf Eurosender.com verfügbare Online-Kontaktformular über einen Schadensfall am Tag der Lieferung informieren. Bei Bedarf erteilt Eurosender dem Kunden dann weitere Anweisungen, um alle Dokumente, Bilder und sonstigen Informationen zu beschaffen, die für die Einleitung eines Schadenersatzverfahrens gegenüber den Logistikdienstleistern oder den zuständigen Versicherungsgesellschaften erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Eurosender alle angeforderten Unterlagen innerhalb von maximal 2 Werktagen nach Erhalt der Reklamationsanweisungen zur Verfügung zu stellen. Werden die erforderlichen Unterlagen später als innerhalb von 2 Werktagen zur Verfügung gestellt, kann Eurosender nicht für Ansprüche haftbar gemacht werden, die von den Logistikdienstleistern und/oder Versicherungsgesellschaften wegen nicht rechtzeitiger Einleitung abgelehnt werden.

Im Falle einer Beschädigung der Sendung ist der Kunde verpflichtet, die Sendung bis zum Abschluss des Versicherungsverfahrens in dem Zustand zu halten, in dem sie geliefert wurde, und alle damit verbundenen Kosten zu tragen. Wenn ein Teil der Sendung äußerlich beschädigt ist, sollte der Kunde Fotos von den Schäden machen, bevor er die Waren aus der Sendung nimmt.

Stellt der Kunde bei der Zustellung fest, dass ein Teil der Waren in der Sendung fehlt, kann ein Reklamationsverfahren eingeleitet werden. Der Kunde muss Eurosender die gleichen Unterlagen wie im Falle einer Beschädigung vorlegen, einschließlich Fotos der Sendung vor der Abholung und zum Zeitpunkt der Zustellung, die beweisen, dass die Sendung während des Transports geöffnet/beschädigt wurde, was zum Fehlen des Inhalts führen könnte.

Im Falle einer Beschädigung, eines vollständigen oder teilweisen Verlusts muss der Kunde eine schriftliche Erklärung auf dem Frachtbrief abgeben, ein Schadensprotokoll erstellen und dieses an Eurosender senden. Falls bei der Lieferung keine Beschädigung oder kein offensichtlicher Verlust festgestellt wird, behält sich Eurosender das Recht vor, die Reklamation des Kunden abzulehnen oder zurückzuweisen.

2.5.2 Reklamation bei Verlust

Falls die Sendung nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach dem voraussichtlichen Lieferdatum zugestellt wird, muss der Kunde Eurosender unverzüglich über das Online-Kontaktformular auf Eurosender.com benachrichtigen. Das Kundenbetreuungsteam von Eurosender wird sich dann mit dem zuständigen Logistikdienstleister in Verbindung setzen und gegebenenfalls eine Nachforschung einleiten. Wenn der zuständige Logistikdienstleister nicht in der Lage ist, die Sendung rechtzeitig zu lokalisieren und zuzustellen, informiert Eurosender den Kunden darüber, dass die Sendung offiziell als verloren gilt, und gibt dem Kunden Anweisungen, alle Dokumente, Bilder und sonstige Informationen zu beschaffen, die für eine Klage gegen die Logistikdienstleister und/oder die zuständigen Versicherungsgesellschaften erforderlich sind.

Der Kunde ist verpflichtet, Eurosender alle angeforderten Unterlagen innerhalb von maximal 2 Werktagen nach Erhalt der Schadenanweisung zukommen zu lassen. Werden die erforderlichen Unterlagen später als innerhalb von 2 Werktagen vorgelegt, kann Eurosender nicht für Ansprüche haftbar gemacht werden, die von Logistikdienstleistern und/oder Versicherungsgesellschaften aufgrund der nicht rechtzeitigen Bearbeitung abgelehnt werden.

Falls eine Reklamation genehmigt wird und die Sendung später gefunden und dem Kunden erfolgreich zugestellt wird, hat der Kunde keinen Anspruch auf den genehmigten Erstattungsbetrag und ist verpflichtet, eine bereits erhaltene Erstattung aufgrund der genehmigten Reklamation unverzüglich zurückzugeben.

2.5.3 Eine offizielle Reklamation

Der Kunde kann über ein Online-Formular auf Eurosender.com eine offizielle Beschwerde gegenüber Eurosender bezüglich der ihm erbrachten Dienstleistungen einreichen. Ein offizielles Beschwerdeverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn Eurosender innerhalb von sieben (7) Tagen alle erforderlichen Informationen (Name des Kunden, Auftragsnummer von Eurosender, relevante Informationen zum Fall) zur Verfügung gestellt werden:

  • die letzte Korrespondenz zu einer bestimmten Bestellung; oder
  • die letzte Aktualisierung des Status der Sendung im Tracking-System oder
  • das Datum der Abholung der Bestellung; oder
  • das Lieferdatum, wobei zu berücksichtigen ist, welches dieser Daten das aktuellste ist.

Eurosender wird dem Kunden spätestens dreißig (30) Tage nach Eingang der Reklamation eine Antwort auf diese geben.

3. Allgemeine Regeln für den Versand

Die folgenden allgemeinen Regeln gelten für alle bei Eurosender gebuchten Aufträge, es sei denn, es ist klar angegeben, dass ein Teil der Regeln in Abschnitt 3 dieser Geschäftsbedingungen nur für eine bestimmte Art von Versand/Dienstleistung gilt und/oder eine andere Regel für eine bestimmte Art von Dienstleistung gilt, wie unter Abschnitt 4 dieser Geschäftsbedingungen und/oder in den Geschäftsbedingungen des spezifischen Transportunternehmens beschrieben, denen der Kunde vor der Bestätigung des Auftrags ausdrücklich zustimmt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die besonderen Regeln einer bestimmten Dienstleistung, die er im Rahmen des Bestellvorgangs gebucht hat, zu informieren.

3.1. Verpackung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die verpackten Güter je nach Art der zu transportierenden Gegenstände eine geeignete Außen- und Innenverpackung haben müssen. Die Verpackung muss für das Gewicht und den Inhalt der Sendung geeignet sein. Die Verpackung muss für den Transport und das Handling in den Logistikzentren des Logistikdienstleisters oder seiner Partner geeignet sein. Der Logistikdienstleister kann die abgeholte Sendung zurückschicken oder die Abholung der Sendung aufgrund von unsachgemäß verpackten Gegenständen ganz verweigern, und der Auftraggeber ist für alle daraus entstehenden Kosten allein verantwortlich. Für Schäden und Verluste von unsachgemäß verpackten Gegenständen haftet allein der Kunde. Der Versicherungsanspruch kann auch abgelehnt werden, wenn die Sendung als gefährlich eingestuft wird und während des Transports andere Sendungen beschädigen könnte.

Weder Eurosender noch die Logistikdienstleister, mit denen Eurosender zusammenarbeitet, bieten spezielle Dienstleistungen für den Umgang mit Sendungen an, die ein Zeichen, eine Aufschrift oder ein Etikett tragen, das auf einen zerbrechlichen oder empfindlichen Inhalt hinweist oder eine sorgfältige Behandlung der Sendung anordnet. Die Etiketten können aufgrund der automatisierten Handhabung der Sendungen während des Transportprozesses außer Acht gelassen werden.

Die Standardverpackung einer Sendung, die keine Paletten enthält, ist ein Karton, der aus zwei oder mehr Lagen Pappe besteht. Die Kartons müssen verschlossen, mit Klebeband gesichert und gegebenenfalls mit Folie umwickelt werden. Jede andere Art von Verpackung darf nur auf eigenes Risiko des Kunden verwendet werden und kann zu zusätzlichen Kosten für den Kunden führen. Zerrissene, beschädigte oder mit Löchern versehene Kartons, die nicht konstruktionsbedingt sind, dürfen nicht verwendet werden. Eine angemessene Verpackung muss unter anderem einen Fall aus einem (1) Meter Höhe aushalten. Eurosender haftet nicht für Schäden, die während des Transports an der Verpackung entstehen. Säcke, Koffer und Reisetaschen sind keine zulässigen Verpackungsarten.

Wenn es die gewählte Serviceart zulässt, kann die Fracht oder die Ware auf Paletten transportiert werden, was bedeutet, dass der Kunde die Ware auf der Palette verpacken, lagern und sichern muss – die Ware muss auf der Palette befestigt und mit Plastikfolie umwickelt werden. Die Ladung darf weder in der Breite noch in der Länge die Fläche der Palette überschreiten. Der Kunde kann Kunststoff-, Karton- oder Holzpaletten verwenden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass beschädigte Paletten nicht verwendet werden dürfen, und dass Eurosender das Recht hat, die Beladung zu verweigern, wenn die Palette nicht entsprechend der Transportart verwendet wird. Mit der Bestellung dieser Dienstleistung nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass das bestellte Gesamtgewicht und die Abmessungen sowohl die Palette als auch die Ladung/Waren umfassen. Die Paletten können nicht zurückgegeben werden. Eurosender ist nicht verantwortlich für die Paletten vor dem Beladen und nach dem Entladen.

Vor der Abholung muss der Kunde alle alten Etiketten oder Adressinformationen, die an den Artikeln angebracht sind, entfernen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass das richtige (d. h. mit allen erforderlichen Informationen versehene) Etikett auf der richtigen Sendung angebracht wird, auch wenn der Logistikdienstleister das Etikett ausdruckt, und dass er vom Fahrer einen Abholbeleg erhält, aus dem hervorgeht, dass die Sendung von dem beauftragten Logistikdienstleister zum festgelegten Datum und zur festgelegten Uhrzeit abgeholt wurde. Im Falle von Problemen ist Eurosender nicht verpflichtet, Reklamationen oder Ansprüche ohne den Abholnachweis zu akzeptieren.

Bei Servicearten, bei denen Versandetiketten erforderlich sind, muss jede Sendung dem Fahrer des gewählten Logistikdienstleisters als ein Stück übergeben werden, das mit einem Etikett versehen ist. Beabsichtigt der Kunde, mehr Sendungen zu versenden, muss die genaue Anzahl bei der Buchung der Logistikdienstleistung angegeben werden. Wenn der Fahrer des ausgewählten Logistikdienstleisters mehr Sendungen abholt als bestellt, stellt dies keine Verpflichtung seitens des Logistikdienstleisters oder Eurosenders dar.

3.2. Begrenzung von Größe und Gewicht

Alle Preise, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angeboten werden, basieren auf der Angabe von Größe und Gewicht der Sendung durch den Kunden. Jede Überschreitung der vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Maße und Gewichte unterliegt dem in Abschnitt 2.3 beschriebenen Verfahren.

Der Kunde ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Logistikdienstleisters, die ihm zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorgelegt werden, auf eventuelle Größen- und Gewichtsbeschränkungen für die gebuchte Dienstleistung zu überprüfen. Jede Überschreitung des vom Logistikdienstleister zugelassenen Höchstgewichts und -maßes kann dazu führen, dass der Logistikdienstleister die Abholung oder Zustellung verweigert. Eine solche Sendung kann jederzeit auf Kosten des Auftraggebers an den Absender zurückgeschickt werden.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das bestellte Gesamtgewicht und die Abmessungen sowohl die Verpackung (d.h. Palette, Paket, Umhüllung usw.) als auch die Ladung/Ware umfassen.

3.3. Abholung und Zustellung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Sendung an der Abholadresse für den ausgewählten Logistikdienstleister zur Abholung zu einem beliebigen Zeitpunkt während der täglichen Arbeitszeiten des lokalen Logistikdienstleisters bereitsteht. Aufgrund unvorhergesehener Faktoren in Bezug auf den Logistikdienstleister kann die Abholung vor oder nach dieser Zeit erfolgen.

Wenn der Fahrer des ausgewählten Logistikdienstleisters die Sendung am Abholtermin nicht abgeholt hat, ist der Kunde gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, Eurosender unverzüglich darüber zu informieren, damit Eurosender mit dem ausgewählten Logistikdienstleister einen zweiten Abholversuch vereinbaren kann. Wenn die Abholung oder Zustellung am vorgesehenen Tag aus einem Grund, der nicht in der Verantwortung des gewählten Logistikdienstleisters liegt, nicht erfolgreich ist, kann ein erneuter Abhol- oder Zustellungsversuch zusätzliche Kosten verursachen, die vom Auftraggeber zu tragen sind.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine vollständige und genaue Adresse für die Abholung und Zustellung der Sendung sowie alle anderen relevanten Informationen anzugeben, um die Abholung und Zustellung zu erleichtern. Die Adressangaben müssen in das dafür vorgesehene Feld im Buchungsprozess passen und dürfen nicht in das “Kommentarfeld” aufgenommen werden, da die Logistikdienstleister sonst möglicherweise nicht die vollständigen Informationen erhalten, die für eine erfolgreiche Abholung und Zustellung erforderlich sind.

Der Kunde ist sich bewusst, dass er die volle Verantwortung für die folgenden Punkte trägt und die korrekten Angaben machen muss:

  • Name und Anschrift des Absenders (Versenders);
  • den Namen und die Anschrift des Empfängers;
  • Die übliche Beschreibung der Art des Gutes und der Verpackungsart;
  • Die Anzahl der Packstücke und ihre besonderen Zeichen und Nummern;
  • Das Bruttogewicht der Güter oder ihre anders angegebene Menge.

Im Falle falscher Angaben haftet der Kunde in vollem Umfang für die entstehenden Kosten.

Die Abholung und Zustellung sollte an einem leicht zugänglichen Ort erfolgen; der Fahrer des ausgewählten Transportunternehmens muss in der Lage sein, das Fahrzeug mindestens fünfzehn (15) Meter von der angegebenen Adresse entfernt zu parken. Der Dienst wird bis zum Haupteingang des Gebäudes erbracht. Der Fahrer ist nicht verpflichtet, die Sendung in einem anderen Stockwerk als dem Erdgeschoss abzuholen oder zuzustellen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er für das Be- und Entladen der Ladung allein verantwortlich ist, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, und zwar für den Fall, dass es sich um Fracht/Palettenladung oder FTL/LTL handelt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er die notwendige Ausrüstung, den Gabelstapler, die Arbeitskräfte und den Zugang für den LKW zur Verfügung stellen muss. Das Be- und Entladen kann nur vom Erdgeschoss aus erfolgen. Eurosender und die Logistikdienstleister übernehmen keine Verantwortung für das Be- und Entladen der Fracht/palettierten Ladung und haften nicht für etwaige zusätzliche Kosten.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Falle von Fracht/Palettenfracht oder FTL/LTL-Volltransporten die maximal zulässige Zeit für das Be- und Entladen des LKWs 30 Minuten beträgt und dass bei längerem Be- und Entladen zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen können. Jede unnötige Wartezeit, die durch die Nichtverfügbarkeit des Absenders oder durch eine nicht vorbereitete Sendung entsteht, kann zu einem fehlgeschlagenen Abholversuch führen, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Eventuell anfallende Mehrkosten werden wie in Abschnitt 2.3 beschrieben abgewickelt.

Eurosender übernimmt keine Garantie für den Transport und die Lieferung der Sendung an eine andere Adresse als die vom Kunden bei der Bestellung angegebene. Eurosender kann den ausgewählten Logistikdienstleister nur auf Wunsch des Auftraggebers über die Änderung der Lieferadresse informieren. Weder Eurosender noch der Logistikdienstleister können dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Sendung nicht an die angegebene Adresse geliefert wird, nachdem das Etikett für die Sendung verwendet wurde.

Während des Buchungsvorgangs muss der Kunde die örtliche Telefonnummer in dem Land der Abholung und Zustellung angeben, unter der zum Zeitpunkt der Abholung und Zustellung jemand erreichbar sein wird. Es können nur lokale Telefonnummern kontaktiert werden. Auch wenn die gültige lokale Telefonnummer angegeben wird, ist der Fahrer des ausgewählten Transportunternehmens nicht verpflichtet, den Nutzer oder die Kontaktpersonen telefonisch zu kontaktieren.

Der Spediteur kann eine Abholung ablehnen, wenn die Dienstleistung aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht erbracht werden kann, wie z.B. bei abgelegenen Standorten oder Sanktionen gegen das Abholland (Embargo). Eurosender und die ausgewählten Logistikdienstleister haben das Recht, die Abholung oder Lieferung an den gewünschten Ort zu verweigern, wenn eine solche Lieferung für Personen, Ausrüstung oder andere Güter schädlich sein könnte.

Eine Sendung kann als unannehmbar angesehen werden, wenn:

  • keine Zollanmeldung abgegeben wird, die nach den geltenden Zollvorschriften erforderlich ist,
  • sie verbotene Gegenstände enthält, die in Abschnitt 3.4. aufgeführt sind,
  • die Adresse falsch oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist oder die Verpackung mangelhaft oder unzureichend ist, um einen sicheren Transport bei normaler Sorgfalt zu gewährleisten,
  • es einen anderen Gegenstand enthält, der nach Auffassung des Logistikdienstleisters nicht sicher oder rechtmäßig befördert werden kann.

Wenn die Sendung als unannehmbar erachtet wird oder für Zollzwecke unterbewertet wurde oder der Empfänger nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden kann oder der Empfänger sich weigert, die Sendung auszuliefern oder Zölle oder andere Transportkosten zu zahlen, unternimmt der Spediteur alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung auf Kosten des Kunden an den Absender zurückzusenden, andernfalls kann die Sendung freigegeben oder entsorgt werden, ohne dass dem Kunden gegenüber irgendeine Haftung entsteht. Der Spediteur kann jede Sendung vernichten, die er aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht an den Absender zurücksenden darf, sowie jede Sendung mit verbotenen Gegenständen.

Je nach Land und Logistikdienstleister kann es einen oder zwei Zustellversuche geben oder sogar eine Zustellung direkt an den nächstgelegenen Zugangspunkt, der von dem gewählten Logistikdienstleister verwaltet wird, wie in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Sendungen können nicht an Postfächer zugestellt werden, es sei denn, es ist möglich, diese Option während des Bestellvorgangs auszuwählen. Die Sendungen werden an die vom Kunden angegebene Adresse des Empfängers geliefert, aber nicht notwendigerweise an den genannten Empfänger persönlich. Der Empfänger kann über eine bevorstehende oder verpasste Zustellung benachrichtigt werden. Dem Empfänger können alternative Zustelloptionen angeboten werden, z. B. Zustellung an einem anderen Tag, keine Unterschrift erforderlich, Nachsendung oder Abholung an der nächstgelegenen Zugangsstelle. Zuschläge für Änderungen der Lieferadresse können anfallen und werden gemäß Abschnitt 2.3 behandelt.

Gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Lieferung als wirksam, wenn:

  • die Sendung jeder Person, die Anspruch auf die Sendung erhebt und sich an der Zustelladresse befindet, gegen digitale oder manuelle Unterschrift ausgehändigt wird, einschließlich Nachbarn und Personen, die sich in den angegebenen Räumlichkeiten aufhalten;
  • die Sendung an eine alternative Adresse zugestellt wird (Nachbaradresse, örtliches Postamt oder Zugangspunkt);
  • nach mehreren fehlgeschlagenen Zustellversuchen an der Zustelladresse die Sendung in einem der Lager des ausgewählten Transportunternehmens zugestellt wird, das sich in der Nähe der ursprünglichen Zustelladresse befindet. Dies kann zusätzliche Kosten für den Kunden verursachen;
  • der ausgewählte Logistikdienstleister eine Zustellbenachrichtigung an die Kontaktperson für die Zustellung hinterlassen hat oder dies aus der Sendungsverfolgung ersichtlich ist;
  • die Sendung an der Zustelladresse an eine Person zugestellt wird, die sich fälschlicherweise als Empfänger ausgibt;
  • die Sendung nach den maximal zulässigen Tagen im Lager des Spediteurs an die Abholadresse zurückgeschickt wird oder aufgrund einer unangemessenen Verpackung oder Beschädigung des Pakets oder aufgrund von Übergewicht oder Übergröße des Pakets. Dies kann zusätzliche Kosten für den Kunden verursachen.

In bestimmten Regionen können aufgrund der Bedingungen und üblichen Praktiken der örtlichen Kurierunternehmen Ausnahmen bei der Zustellung von Sendungen gelten.

Der Logistikdienstleister hat das Recht, eine Sendung ohne Vorankündigung aus Sicherheits-, Zoll- oder anderen behördlichen Gründen zu öffnen und zu überprüfen, ohne dass er dafür in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden kann. Der Logistikdienstleister kann auch verpflichtet sein, eine Sendung einer Röntgenkontrolle zu unterziehen, und der Kunde verzichtet hiermit auf etwaige Schadensersatzansprüche oder Verspätungen, die sich aus einer solchen Kontrolle ergeben.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle im Bestellvorgang angegebenen Abhol- und Lieferzeiten nur geschätzt und für Eurosender nicht verbindlich sind. Eurosender und der Logistikdienstleister sind nicht verpflichtet, den Kunden für Schäden zu entschädigen, die durch eine Verspätung verursacht werden, noch sind sie verpflichtet, alle damit verbundenen Kosten zu erstatten.

3.4. Verbotene Gegenstände

Der Kunde ist mit der Liste der verbotenen Gegenstände einverstanden und erklärt, dass er keine Gegenstände aus dieser Liste oder Gegenstände, die nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gewählten Logistikdienstleisters oder nach den Gesetzen des Landes, in dem sich die Abhol- oder Lieferadresse befindet, verboten sind, versenden wird. Entscheidet sich der Kunde dennoch, verbotene Gegenstände zu versenden, so ist er allein für alle entstandenen Schäden und Kosten verantwortlich.

Beispiele für verbotene Gegenstände sind:

  • Gefährliche Güter, Gefahrgüter und entflammbare Güter, die von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organization) oder einer anderen relevanten Organisation als solche eingestuft, verboten oder eingeschränkt sind (“Dangerous Goods”);
  • Gegenstände, die andere Gegenstände während des Transports beschädigen können;
  • Kunstwerke, Schmuck (einschließlich Uhren), Edelmetalle, Edelsteine, Perlen, Glas oder Gegenstände, die aus Glas, Porzellan, Steingut oder anderen ähnlichen Materialien bestehen;
  • Antiquitäten, Pelze;
  • Bargeld, Münzen, Sammlermünzen, Briefmarken und Dokumente, die gegen Bargeld oder Waren eingetauscht werden können;
  • Alkohol und Tabakerzeugnisse;
  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele jeglicher Art;
  • Menschliche Überreste, lebende Tiere oder Pflanzen, verderbliche Lebensmittel;
  • Alle Waren, die einen temperaturgeregelten Transport erfordern;
  • Güter, die aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften einer Regierung oder öffentlichen oder lokalen Behörde eines Landes, in dem die Güter befördert werden, verboten sind;
  • Stoffe, die eine besondere Genehmigung für den Transport, eine besondere Handhabung oder eine besondere Dokumentation erfordern;
  • Für Luftfracht: alle Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Sendungen; verbotene Güter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 und ihrer Durchführungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung;
  • Sendungen, die unter das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) fallen würden.

Der Logistikdienstleister hat das Recht, die Bearbeitung von Sendungen abzulehnen, deren Inhalt gefährlich oder schädlich ist. Werden solche Gegenstände dem ausgewählten Logistikdienstleister übergeben, behält er sich das Recht vor, die Gegenstände ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Auftraggebers zu entfernen oder anderweitig zu behandeln. In einem solchen Fall haftet der Auftraggeber für alle Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Gegenständen entstehen, und stellt den ausgewählten Logistikdienstleister und/oder Eurosender von allen Strafen, Ansprüchen, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die in diesem Zusammenhang entstehen, und die Gegenstände können so behandelt werden, wie es das Unternehmen oder eine andere Person, in deren Gewahrsam sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt befinden, für angemessen hält.

Zusätzlich zu der Liste der verbotenen Gegenstände wird keine Versicherungspolice für die folgenden Gegenstände akzeptiert, es sei denn, dies wird vom Beförderer oder der betreffenden Versicherungsgesellschaft ausdrücklich bestätigt:

  • Lebensmittel (einschließlich Lebensmittel in flüssiger Form);
  • zerbrechliche Gegenstände, wie Glas und Porzellan;
  • Gegenstände von großem Wert;
  • Einzelne Gegenstände mit einem Wert von mehr als 5000 EUR. Der Kunde ist verpflichtet, Eurosender schriftlich über jeden Gegenstand mit einem Wert von über 2.000 EUR zu informieren;
  • Gegenstände mit sentimentalem Wert;

3.5. Zollbestimmungen

Eurosender agiert nicht als Zollmakler/-agent und haftet nicht für den Ablauf oder die Gebühren, die sich aus Zollgebühren oder Zollverfahren ergeben, es sei denn, es ist in der jeweiligen Versandart in Kapitel 4 anders angegeben. Der Kunde ist stets dafür verantwortlich, die Zollanforderungen der Export- und Importländer gemäß ihrer lokalen Gesetzgebung und Politik im Voraus zu prüfen.

Der Kunde ist verpflichtet, mit den örtlichen Zollbehörden uneingeschränkt zusammenzuarbeiten. Alle Zölle, Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mehrwertsteuer, falls zutreffend), Bußgelder, Lagergebühren oder andere Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Falls Eurosender aufgrund von Maßnahmen des Zolls oder anderer staatlicher Behörden oder aufgrund von Versäumnissen des Versenders oder des Empfängers bei der Bereitstellung ordnungsgemäßer Unterlagen solche Kosten entstehen, werden diese Kosten dem Kunden oder dem Empfänger der Sendung in Rechnung gestellt, ebenso wie alle zusätzlichen Kosten, die Eurosender entstehen. Solche Kosten werden als Zusatzkosten gemäß Abschnitt 2.3 berechnet.

Eurosender hat keine Kenntnis oder Verantwortung, die zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente zu überprüfen oder den Kunden zu beraten. Der Kunde verpflichtet sich, Eurosender von allen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die gegen Eurosender aufgrund falscher oder unrichtiger Informationen erhoben werden, sowie von allen finanziellen Sanktionen, die Eurosender auferlegt werden.

Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf eine Erklärung, ein Versprechen oder eine Darstellung verlassen hat, die

oder im Namen des Logistikdienstleisters abgegebenen Erklärungen, Versprechungen oder Zusicherungen vertraut hat, die nicht in diesen Bedingungen enthalten sind.

Bei Sendungen aus einem Land oder in ein Land außerhalb der EU muss der Auftraggeber dem Logistikdienstleister in Bezug auf jedes in jeder Sendung enthaltene Gut

jeder Sendung dem Logistikdienstleister Folgendes zur Verfügung stellen:

  • eine Handelsrechnung in englischer Sprache, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EORI-Nummer;
  • eine klare und unmissverständliche Beschreibung der Waren, den Wert der Waren, die Währung, den verwendeten Incoterm usw;
  • eine Warennummer für jede der Waren;
  • eine schriftliche Vorabmeldung für alle Sendungsbestandteile und/oder Waren, die in einem Sendungsbestandteil enthalten sind, bei denen es sich nicht um Standard- oder Dauerausfuhren handelt (z. B. vorübergehende Ausfuhren wie Reparaturen, die in das Ursprungsland zurückgeführt werden);
  • alle spezifischen Genehmigungen für die direkte Vertretung des Kunden, die dem Logistikdienstleister erteilt wurden, falls dies nach geltendem Recht erforderlich ist; und
  • alle Informationen/Dokumente, die von den einschlägigen Zollbehörden, Gesetzen und Vorschriften oder dem Logistikdienstleister verlangt werden.

Für Fracht/Palettenfracht muss der Kunde entweder zollabgefertigte Fracht oder die Details für das Zollabfertigungsverfahren bereitstellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der in der Bestellung angegebene Preis die Zollabfertigung, Abgaben und Steuern nicht beinhaltet.

Für die Zoll- oder sonstigen Formalitäten, die vor der Auslieferung der Ware zu erledigen sind, hat der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen dem Frachtbrief beizufügen oder dem ausgewählten Logistikdienstleister zur Verfügung zu stellen und ihm alle erforderlichen Informationen zu erteilen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die von den zuständigen Zollbehörden geforderten Informationen zu überprüfen, und alle Zolldokumente und das Transportdokument müssen vom Auftraggeber in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Zollgesetzen, -vorschriften und -regelungen korrekt ausgefüllt werden.

Der Logistikdienstleister kann die Abholung ablehnen oder die Sendung sogar an den Absender zurückschicken, wobei zusätzliche Kosten anfallen, für die allein der Auftraggeber verantwortlich ist, falls die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden oder nicht den Vorschriften entsprechen.

Der Verlader bestätigt, dass alle Erklärungen und Informationen, die im Zusammenhang mit der Ausfuhr und Einfuhr der Sendung vorgelegt werden, wahrheitsgetreu und korrekt sind, und erkennt an, dass im Falle unwahrer oder betrügerischer Angaben über die Sendung oder deren Inhalt zivilrechtliche Ansprüche und/oder strafrechtliche Verfolgung drohen, zu deren Strafen auch der Verfall und der Verkauf der Sendung gehören.

4. Arten von Dienstleistungen

Der folgende Abschnitt enthält eine Auflistung und Beschreibung der spezifischen Dienstleistungsarten, die im Rahmen der Eurosender-Logistiklösungen zur Verfügung stehen. Alle spezifischen Regeln sind als Ergänzung zu den in den vorhergehenden Abschnitten dieser Bedingungen beschriebenen allgemeinen Regeln zu betrachten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Abschnitt und den vorangegangenen Abschnitten haben die in diesem Abschnitt beschriebenen spezifischen Servicetypen-Regeln Vorrang.

4.1 Dokumentenversand

4.1.1 Begriffsbestimmung

Mit der Dienstleistung Dokumentenversand kann der Kunde Dokumente weltweit versenden. Das Etikett muss gedruckt und an jeder Sendung einzeln angebracht werden.

4.1.2 Verpackung sowie Größen- und Gewichtsgrenzen

Der Kunde darf nur einen Umschlag als Verpackung verwenden. Das Höchstgewicht einer Sendung ist auf 2 kg begrenzt. Die maximalen Abmessungen eines Umschlags betragen 35 x 28 x 1 cm.

4.1.3 Haftung und erweiterte Haftung

Für Umschläge im Dokumentenversand gilt die Haftung des Logistikdienstleisters gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) oder dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Warschauer Abkommen. Der Auftraggeber kann sich für die erweiterte Haftung entscheiden, eine zusätzliche Versicherung ist jedoch nicht möglich.

4.2 Standard und Standard – Flexi Paketversand

4.2.1 Begriffsbestimmung

Mit der Dienstleistung “Standard und Standard – Flexi Paketversand” kann der Kunde Pakete mit den unten beschriebenen gemeinsamen Merkmalen versenden. Abweichungen, die nur für den Standard – Flexi Paketversand gelten, sind unter 4.2.2 beschrieben. Das Etikett muss an jeder Sendung einzeln angebracht werden. Der Aufkleber muss entweder vom Kunden gedruckt werden oder wird vom Spediteur bei der Abholung mitgebracht.

4.2.2 Standard – Flexi Versand

Falls Eurosender für die vom Kunden gewählte Strecke die Option “Standard – Flexi Service” anbietet, wird der Logistikdienstleister die Abholung noch am selben Tag vornehmen, wenn der Auftrag vor 11 Uhr MEZ erteilt wurde. Alle anderen Bestellungen werden am nächstmöglichen Werktag abgeholt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass viele äußere Umstände, wie z. B. Verkehrsaufkommen, erhöhtes Auftragsaufkommen, Wetterbedingungen oder eine abgelegene Lage der Abholadresse, zu einer Verzögerung bei der Abholung führen können, ohne darauf beschränkt zu sein.

Wenn der Kunde die Standard è Standard – Flexi Versandoption wählt, erhält er das Etikett (oder die Etiketten) per E-Mail, und der Kunde versteht, dass es in seiner Verantwortung liegt, das Etikett (oder die Etiketten) auszudrucken und die Sendung mit dem Etikett (oder den Etiketten) entsprechend auszustatten.

4.2.3 Haftung und Zusatzversicherung

Für Sendungen im Regularversand gilt die Haftung des Logistikdienstleisters nach CMR und/oder die im Preis enthaltene Grundversicherung des Logistikdienstleisters. Die Höhe der Grundversicherung des gewählten Logistikdienstleisters wird dem Auftraggeber im Bestellprozess mitgeteilt. Für den Fall, dass der Inhalt der Sendung einen höheren Wert hat, als durch die im Transportpreis enthaltene Grundversicherung abgedeckt werden kann, kann der Kunde eine zusätzliche Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft, die Partner von Eurosender ist, in Höhe von bis zu 2000 EUR pro Position (d.h. Paket) der Sendung oder wie während des Bestellvorgangs gegen eine zusätzliche Gebühr erlaubt, abschließen, sofern die Herkunfts- und Bestimmungsländer Mitglieder der EU sind.

Falls der Kunde eine zusätzliche Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft, die Partner von Eurosender ist, abgeschlossen hat, gilt die Versicherung außerdem nicht für Folgendes:

  • den Transport von elektronischen Geräten (wie Fernsehgeräte, Mobiltelefone, Computer und andere elektronische Geräte) ohne Originalverpackung;
  • den Transport von gebrauchten elektronischen Geräten;
  • Designer- oder maßgeschneiderte Kleidung und Schuhe. Für Kleidung und Schuhe können im Allgemeinen nur bis zu 200 EUR pro Stück erstattet werden.
  • Beförderung von Musikinstrumenten, die nicht entsprechend ihrer Empfindlichkeit geschützt sind. Ein Hartschalenkoffer oder eine ähnliche Verpackung mit ausreichendem Innenschutz ist der Mindeststandard;
  • die maximal mögliche Erstattung für einen bestimmten Artikel im Paket ist auf 1000 EUR begrenzt.

4.3 Priority- und Priority – Express versand

4.3.1 Begriffsbestimmung

Mit den Diensten Priority und Priority – Express versand kann der Kunde Pakete und Paletten weltweit auf dem Land- oder Luftweg versenden, wobei der Priority – Express versand der schnellere der beiden Dienste ist. Das Etikett muss gedruckt und an jeder einzelnen Sendung angebracht werden.

4.3.2 Größen- und Gewichtsbeschränkungen

Alle Priority- und Priority – Express Preise für palettierte Fracht werden nur für stapelbare Paletten angeboten. Nicht stapelbare Paletten sind für den Transport im Rahmen dieses Dienstes nicht zugelassen.

4.3.4 Haftung und Zusatzversicherung

Für Pakete und Paletten im Dienst Priority gilt die Haftung des Logistikdienstleisters gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) bzw. dem Montrealer Übereinkommen oder dem Warschauer Abkommen. Der Kunde kann gegen eine zusätzliche Gebühr eine zusätzliche Versicherung beim Logistikdienstleister abschließen. Die Sendung wird in Höhe des vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Wertes versichert, wobei die maximal mögliche Versicherungssumme auf 50.000 EUR pro Sendung begrenzt ist, sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausgewählten Logistikdienstleisters nichts anderes vorsehen.

4.4 Regelmäßiger Versand von Paletten und anderen Gütern im Straßenverkehr

4.4.1 Begriffsbestimmung

Der Kunde kann nicht standardisierte, sperrige Gegenstände und reguläre Paletten (palettierte Ladung) über das Netzwerk des ausgewählten Logistikdienstleisters per Straßenfracht versenden.

Die von Eurosender angebotenen Preise gelten standardmäßig nur für stapelbare Teile einer Sendung. Wenn der Kunde ein solches Angebot bestätigt, aber eine nicht stapelbare Sendung zur Abholung durch den Logistikdienstleister bereitstellt, gehen alle zusätzlichen Kosten zu seinen Lasten. Wenn der Kunde eine nicht stapelbare Sendung hat, muss er im Voraus informiert werden, um ein von einem Eurosender-Vertreter erstelltes Angebot per E-Mail zu erhalten.

Bei den auf der Eurosender-Plattform angebotenen Preisen handelt es sich um geschätzte Preise, die je nach den saisonalen Bedingungen oder anderen äußeren Umständen, die eine Erhöhung der Dienstleistungskosten verursachen können, angepasst werden können.

Der Kunde ist für die Richtigkeit des im Frachtbrief angegebenen Gewichts verantwortlich. Der Kunde hat das Recht, vom Logistikdienstleister einen Scheck für die Kosten des Kunden zu verlangen.

Das Etikett muss an jeder Sendung einzeln angebracht werden. Das Etikett muss entweder vom Kunden ausgedruckt werden oder wird vom Spediteur bei der Abholung mitgebracht.

4.4.2 Haftung und Zusatzversicherung

Die Sendungen im Straßengüterverkehr sind durch die Haftung des Logistikdienstleisters gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) abgedeckt.

Für den Fall, dass der Inhalt der Sendung einen höheren Wert hat, als durch die Haftung des Logistikdienstleisters gemäß CMR gedeckt werden kann, kann der Kunde gegen eine zusätzliche Gebühr eine Zusatzversicherung bei der Versicherungsgesellschaft, die Partner von Eurosender ist, in Höhe von bis zu 5000 EUR pro Sendung abschließen, sofern die Herkunfts- und Bestimmungsländer Mitglieder der EU sind. Die zusätzliche Versicherungssumme kann nur in Anspruch genommen werden, nachdem der verantwortliche Logistikdienstleister seine Verantwortung für die bei der Erbringung der Logistikdienstleistung entstandenen Schäden oder Verluste bestätigt hat.

4.5 T Lieferwagen-Versand

4.5.1 Definition

Der Lieferwagen-Versand ist eine logistische Dienstleistung, die mit Lieferwagen durchgeführt wird. Ein Lieferwagen ist ein Straßenfahrzeug, das für den Transport von Waren verwendet wird. Der Lieferwagen-Versand wird als Frachttransport betrachtet, daher ist nur das CMR-Übereinkommen (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) anwendbar. Dieser Service ist nur für die Länder verfügbar, die das CMR-Übereinkommen ratifiziert haben. Diese Einschränkung gilt sowohl für den Herkunfts- als auch für den Zielort.

4.5.2 Vorbereitung der Güter und des Transports

Mit der Bestellung dieses Dienstes erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Transport mit einem (größeren) Planenfahrzeug oder einem (kleineren) Kastenwagen durchgeführt wird, wobei die Beschränkungen und Einschränkungen des jeweiligen Fahrzeugs zu beachten sind.

Der Lieferwagen-Versand ermöglicht es dem Kunden, auch lose oder als Schüttgut zu versenden. Das bedeutet, dass der Kunde die Waren in Kartons oder auf Paletten verschicken kann, oder dass er die Waren ohne die Verwendung von Paletten angemessen umreifen lassen kann. Die Ladung, die nicht ordnungsgemäß oder entsprechend der Transportart verpackt ist, kann von dem ausgewählten Logistikdienstleister abgelehnt werden, und der Kunde ist allein für die eventuell entstehenden Kosten verantwortlich.

4.5.3 Beschränkungen und Einschränkungen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass, sofern während des Bestellvorgangs nicht anders angegeben, das maximale Gewicht, das in einen Planen- oder Kastenwagen geladen werden kann, 1000 kg und das maximale Gewicht für einen Transporter mit Ladebordwand 700 kg beträgt, einschließlich Verpackungsmaterial und Waren. Der Kunde ist allein für das Bruttogewicht der Sendung verantwortlich und erklärt sich damit einverstanden, für alle Kosten aufzukommen, die durch die Überschreitung des maximal zulässigen Ladegewichts entstehen. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Gewichtsangaben im Frachtbrief verantwortlich. Der Kunde hat das Recht, eine Überprüfung durch den Logistikdienstleister auf seine Kosten zu verlangen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Abmessungen des Planen- und Kastenwagens variieren können und verpflichtet sich daher, die bei der Bestellung angegebenen maximalen Abmessungen einzuhalten.

.5.4 Abholung und Lieferung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die maximal erlaubte Zeit für das Be- und Entladen des LKWs 1 Stunde beträgt und dass, wenn der Kunde länger be- und entladen will, zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen können. Derartige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.5.5 Zusatzleistungen

Der Kunde kann während des Bestellvorgangs die folgenden Zusatzleistungen bestellen:

  • Hilfe des Fahrers beim Be- und Entladen: Dies bedeutet Hilfe durch den Fahrer und nicht die Verpflichtung des Fahrers, die Ladung vollständig auf- und abzuladen. Mit der Bestellung dieser Zusatzleistung nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Fahrer die Hilfe bei unsachgemäß verpackten Gegenständen, die schwerer als 20 KG sind, verweigern kann. Bei schwereren Gegenständen versteht der Kunde, dass er einen Ladebordwand-Service bestellen muss.
  • Vollständiger Be- und Entladeservice: Dies bedeutet das vollständige Be- und Entladen durch den Fahrer in Anwesenheit des Kunden oder seines Vertreters. Mit der Bestellung dieser Zusatzleistung nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Fahrer die Hilfe bei unsachgemäß verpackten Gegenständen mit einem Gewicht von mehr als 20 kg verweigern kann. Im Falle von schwereren Gegenständen versteht der Kunde, dass er einen Ladebordwand-Service bestellen muss.
  • Ladebordwandservice: Mit der Bestellung dieses Service versteht der Kunde, dass er einen Lieferwagen mit Ladebordwand bestellt, was bedeutet, dass das Nutzgewicht des Lieferwagens reduziert wird und er bis zu maximal 700 kg laden kann.

Die Zusatzleistungen gelten für das Be-/Entladen im Erdgeschoss.

4.6 LTL- und FTL-Versanddienst

4.6.1 Definition

Der LTL- und FTL-Service ist ein Service für den Straßentransport von Stückgut und Komplettladungen. Unter LTL (Less-than-Truckload) versteht man die Beförderung einer bestimmten Menge an Fracht. Mit der Bestellung dieses Dienstes erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Transport mit einem Sattelauflieger oder Anhänger durchgeführt wird, wobei die Beschränkungen und Einschränkungen eines solchen Fahrzeugs zu beachten sind. LTL- und FTL-Transporte werden als Frachttransporte angesehen, daher gilt nur die CMR-Konvention.

4.6.2 Vorbereitung der Güter

Mit der Bestellung dieser Dienstleistung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Fracht entsprechend der Transportart mit LKWs verpackt und gesichert wird. Die Ladung oder die Waren können auf Paletten oder in Kartons transportiert werden.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die maximal erlaubte Zeit für das Be- und Entladen des LKWs 1 Stunde beträgt und wenn der Kunde länger be- und entladen will, können zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen.

4.6.3 Beschränkungen und Einschränkungen

Bei der Bestellung eines LTL- oder FTL-Services ist der Kunde allein für das geladene Gewicht und Volumen verantwortlich und versteht, dass das Gewicht auf dem Frachtbrief verbindlich ist. Sollte das tatsächliche Volumen oder Gewicht das bestellte Volumen und Gewicht überschreiten, erhält der Kunde eine Aufforderung zur Nachzahlung gemäß Abschnitt 2.3. Im Falle von Leerkapazitäten storniert Eurosender den Auftrag und der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die zusätzlichen Kosten, während der Auftrag insgesamt nicht erstattet werden kann.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Abmessungen von Lastkraftwagen variieren können und verpflichtet sich daher, die bei der Bestellung angegebenen Abmessungen, das Volumen und das Gewicht einzuhalten.

4.7 Fahrzeuglogistik-Dienstleistung

4.7.1 Begriffsbestimmung

Die Dienstleistung Fahrzeuglogistik ist die Dienstleistung für den Transport von Straßenfahrzeugen als Fracht. Je nach Art des Fahrzeugs wird der Transport vom Logistikdienstleister mit speziell gebauten Transportfahrzeugen und Fahrzeugen mit Anhängern durchgeführt. Der Kunde verpflichtet sich, die Beschränkungen und Einschränkungen der Transportfahrzeuge und der Fahrzeuge mit Anhängern, mit denen die Dienstleistung erbracht wird, zu beachten. Die Dienstleistung der Fahrzeuglogistik wird als Frachttransport betrachtet, deshalb gilt nur die CMR-Konvention.

4.7.2 Vorbereitung des Fahrzeugs

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Fahrzeug vor dem Beladen für den Transport vorbereitet wird. Das Fahrzeug muss von außen sauber sein, damit der Spediteur eine ordnungsgemäße Inspektion durchführen kann. Alle tief hängenden Spoiler, Zubehörteile und losen Teile müssen entfernt und/oder sicher am Fahrzeug befestigt werden. Der Kunde muss alle externen, nicht fest montierten Gepäckträger und andere Elemente vor dem Versand entfernen. Die Fahrzeuge müssen dem ausgewählten Logistikdienstleister in einwandfreiem Zustand übergeben werden (es sei denn, im Auftrag ist ausdrücklich vermerkt, dass sie nicht fahr- bzw. betriebsbereit sind) und dürfen nicht mehr als eine halbe Tankfüllung aufweisen. Der ausgewählte Logistikdienstleister kann nicht für Teile des Fahrzeugs verantwortlich gemacht werden, die sich während des Transports lösen – dies schließt Schäden ein, die durch die gelösten Teile an den beteiligten Fahrzeugen und/oder Personen verursacht werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle Informationen über das Fahrzeug, das transportiert werden soll, vor der Buchung zur Verfügung gestellt werden müssen und die Angaben unverändert bleiben müssen. Jegliche Änderungen können zu zusätzlichen Kosten führen, die vom Kunden zu tragen sind. Der Kunde muss alle installierten Alarmsysteme deaktivieren oder dem ausgewählten Logistikdienstleister die erforderlichen Anweisungen zur Deaktivierung erteilen. Wenn ein Alarm ausgelöst wird und keine Schlüssel oder Anweisungen zum Ausschalten vorhanden sind, kann der ausgewählte Logistikdienstleister den Alarm mit allen Mitteln deaktivieren.

Persönliche Gegenstände können nur in einem Koffer oder einer Tasche im Kofferraum des Fahrzeugs untergebracht werden. Das zulässige Höchstgewicht der Gegenstände beträgt 20 kg. Der ausgewählte Logistikdienstleister und Eurosender haften weder für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, noch für Schäden am Fahrzeug, die durch unangemessene oder unsachgemäße Beladung mit persönlichen Gegenständen entstehen. Ein Fahrzeug, das nicht ordnungsgemäß für den Transport vorbereitet ist, kann bei der Beladung zurückgewiesen werden, und der Kunde ist allein für die entstehenden Kosten verantwortlich.

Nach der Beladung wird der Frachtbrief in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Auftraggeber/Absender und vom ausgewählten Logistikdienstleister unterzeichnet werden. Diese Unterschriften können gedruckt oder durch die Stempel des Auftraggebers/Absenders und des ausgewählten Logistikdienstleisters ersetzt werden, wenn das Recht des Landes, in dem der Frachtbrief ausgestellt wurde, dies zulässt. Das erste Exemplar wird dem Kunden/Absender ausgehändigt, das zweite begleitet das Gut und das dritte wird vom Logistikdienstleister aufbewahrt. Der Frachtbrief ist gemäß dem CMR zu erstellen.

4.7.3 Abholung und Zustellung

Der ausgewählte Logistikdienstleister holt das Fahrzeug ab und liefert es so nahe an der Adresse des Kunden ab, wie es der Abhol-/Zustellort zulässt. Ein gemeinsam vereinbarter Ort zum Be- oder Entladen kann aufgrund von engen Straßen, Leitungen, Bäumen und möglichen Einschränkungen in Wohngebieten erforderlich sein.

Eurosender teilt dem Kunden einen voraussichtlichen Abhol- und Liefertermin mit. Es gibt keine Garantien für die Abhol- oder Lieferzeiten und -termine. Vor und/oder während des Transports kann es aufgrund von Straßenbedingungen, Wetter, mechanischen Problemen oder anderen äußeren Umständen zu Verzögerungen kommen. Eurosender und/oder der Logistikdienstleister sind nicht verantwortlich für Schäden oder Verluste, die durch Verspätungen jeglicher Art oder aus anderen Gründen verursacht werden, sowie für Mietwagen- oder Übernachtungsgebühren. Eurosender haftet nicht für das Versagen von mechanischen oder funktionellen Teilen der beförderten Fahrzeuge.

Der Logistikdienstleister ist befugt, das Straßenfahrzeug des Kunden zwischen dem Abholort und dem im Versandauftrag festgelegten Zielort zu betreiben und zu transportieren.

Im Falle der Abwesenheit des Kunden an der Abhol- oder Lieferadresse muss ein Vertreter des Kunden benannt werden, um das Fahrzeug im Namen des Kunden freizugeben oder anzunehmen. Kann die Abholung oder Zustellung wegen Nichtverfügbarkeit an der Be- oder Entladestelle nicht erfolgen oder verweigert der Empfänger die Zustellung, so ist der Kunde allein für die Verbringung des Fahrzeugs an einen neuen Ort verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass die gesamten Kosten, die aus externen Gründen entstanden sind, vom Kunden zu tragen sind.

4.7.4 Haftung und Versicherung

Es gelten die Bestimmungen unter Punkt 2.5.

Bei der Abholung sollten der Auftraggeber und der beauftragte Logistikdienstleister das Fahrzeug vollständig auf äußere Vorschäden untersuchen und das Fahrzeuginspektionsprotokoll ausfüllen. Der ausgewählte Logistikdienstleister und der Auftraggeber müssen beide den Zustand des Fahrzeugs anerkennen, und der Auftraggeber muss eine Kopie des CMR-Dokuments unterzeichnen und erhalten.

Bei der Anlieferung sollten der Kunde und der ausgewählte Logistikdienstleister das Fahrzeug sorgfältig auf äußere Transportschäden untersuchen. Der ausgewählte Logistikdienstleister und der Kunde sollten beide den Zustand des Fahrzeugs bestätigen, und der Kunde muss eine endgültige Kopie des Frachtbriefs unterzeichnen und erhalten.

Eurosender übernimmt die Verantwortung für das/die Fahrzeug(e), nachdem die Vorinspektion durchgeführt und vom Kunden unterzeichnet wurde. Die Verantwortung von Eurosender endet mit der Übergabe des Fahrzeugs/der Fahrzeuge und der Unterzeichnung des endgültigen Inspektionsberichts durch den Kunden.

Schäden müssen an der dafür vorgesehenen Stelle auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Kunden unterschrieben werden, unabhängig von den Wetterbedingungen oder der Tageszeit. Mit der vorbehaltlosen Unterzeichnung des Frachtbriefs bestätigt der Kunde, dass er das/die Fahrzeug(e) in dem Zustand erhalten hat, in dem es/sie sich bei der Abholung befand(en), und dass Eurosender und der gewählte Logistikdienstleister sowie deren Beauftragte von jeder weiteren Verantwortung befreit sind.

4.8 Andere Versandarten

Eurosender kann individuell andere Logistikdienstleistungen anbieten, die nicht in den in diesen Bedingungen genannten Versandarten enthalten sind. Falls der Kunde solche Dienstleistungen buchen möchte, müssen die Versandbedingungen klar definiert und von beiden Parteien einvernehmlich vereinbart werden, insbesondere durch Abschluss eines Vertrags. Wurden die Bedingungen für den Versand nicht festgelegt und vereinbart, so gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Auftragserteilung gelten die Regeln wie unter Punkt 2.1.3 “Bestellung außerhalb der Plattform” beschrieben.

Eurosender kann von Zeit zu Zeit die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Versandarten überprüfen und neue hinzufügen. Jede neue Versandart wird dem Kunden ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf Eurosender.com zur Verfügung gestellt.

5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit nicht zwingende Vorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen Sitz hat, etwas anderes bestimmen:

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, werden im Lichte der Gesetze des Großherzogtums Luxemburg ausgelegt;
  • alle eventuellen Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen oder aus den Verträgen, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, ergeben, werden vor den Gerichten des Großherzogtums Luxemburg entschieden; und,
  • im Falle von Bedeutungsunterschieden zwischen den verschiedenen Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der ursprünglich in englischer Sprache verfasste Text maßgebend.
  • Im Falle von Unterschieden zwischen den vorliegenden Bedingungen und den Bedingungen des Logistikanbieters sind beide Dokumente zu befolgen, wenn dies möglich ist: Es gelten die strengsten Beschränkungen, und Aktivitäten, die in mindestens einem dieser Dokumente verboten sind, müssen verboten werden.
  • Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die übrigen Teile dieser Bedingungen.

Die Datenschutzpolitik

Eurosender SARL verpflichtet sich, Ihre Privatsphäre im Rahmen der Nutzung unserer Website zu schützen und zu respektieren, da wir den Schutz von Daten als eine wichtige Säule für den Aufbau von Vertrauen in starke und dauerhafte Beziehungen betrachten. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber informieren, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir erheben, für welche Zwecke wir sie verwenden und welche Rechte Ihnen zustehen.

In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen informieren wir Sie hiermit, dass wir der für die nachstehend beschriebenen personenbezogenen Daten, die wir über Sie gesammelt, erhalten oder anderweitig verarbeitet haben, Verantwortliche sind. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören die Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (GDPR) und alle anderen nationalen oder supranationalen gesetzlichen Vorschriften, die auf uns anwendbar sind.

Der Verantwortliche im Sinne der GDPR im Rahmen dieser Website ist Eurosender SARL, ein Unternehmen mit Sitz in 9 Rue du Laboratoire, LU-1911, Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B 230321 (“Eurosender”, “wir”, “unser”, “uns”). In seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist Eurosender dafür verantwortlich, dass die personenbezogenen Daten auf korrekte Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet werden.

Bitte lesen Sie das Folgende sorgfältig durch, um unsere Ansichten und Praktiken in Bezug auf Ihre persönlichen Daten und deren Behandlung zu verstehen. Wenn Sie mit dieser Richtlinie nicht einverstanden sind, sollten Sie nicht auf unsere Dienste zugreifen oder diese nutzen oder mit anderen Aspekten unseres Geschäfts interagieren.

Indem Sie eine Bestellung aufgeben oder ein Eurosender-Konto eröffnen, akzeptieren Sie die in dieser Richtlinie beschriebenen Praktiken und stimmen ihnen zu. Darüber hinaus garantieren Sie, dass alle Personen, deren persönliche Daten Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung oder Ihrem Konto zur Verfügung gestellt haben, von dieser Politik Kenntnis haben, die in dieser Politik beschriebenen Praktiken akzeptieren und ihnen zustimmen und bereit und in der Lage sind, auf Anfrage des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Datenschutzbehörde einen schriftlichen Nachweis ihrer Zustimmung und ihres Einverständnisses zu erbringen.

1. Informationen, die wir von Ihnen sammeln können

Wir können die folgenden Daten über Sie sammeln und verarbeiten:

1.1 Informationen, die Sie uns geben

Sie können uns Informationen über sich selbst geben, indem Sie Formulare auf https://www.eurosender.com (unserer Website) ausfüllen oder indem Sie mit uns per Telefon, E-Mail oder auf andere Weise korrespondieren. Dazu gehören Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, wenn Sie sich für die Nutzung unserer Website registrieren, unsere Dienste abonnieren, eine Bestellung auf unserer Website aufgeben, andere Aktivitäten, die üblicherweise auf der Website durchgeführt werden, und wenn Sie ein Problem mit unserer Website melden. Zu den Informationen, die Sie uns geben, können gehören:

  • Informationen über den Kunden: Ihr Name (Vor- und Nachname oder Name des Unternehmens und Vor- und Nachname der verantwortlichen Person), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Adresse und Telefonnummer, Finanz- und Kreditkarteninformationen,
  • Angaben zur Abholung: (Vor- und Nachname der Person, die das Paket abgibt, Telefonnummer, Abholadresse),
  • Angaben zur Lieferung: (Vor- und Nachname der Person, an die das Paket geliefert wird, Telefonnummer und Lieferadresse),
  • Informationen im Zusammenhang mit der Bestätigung: (E-Mail Adresse),
  • Informationen, die Sie über unsere Support-Kanäle zur Verfügung stellen, wo Sie Informationen zu einem Problem mit einer Sendung übermitteln können. Unabhängig davon, ob Sie direkt mit einem unserer Mitarbeiter sprechen oder sich anderweitig mit unserem Support-Team in Verbindung setzen, stellen Sie uns Kontaktinformationen, eine Zusammenfassung des Problems, das bei Ihnen auftritt, sowie alle anderen Unterlagen, Screenshots oder Informationen zur Verfügung, die bei der Lösung des Problems hilfreich sind, einschließlich Gerätetyp, Betriebssystem, Browsertyp, IP-Adresse, URLs von Verweis- und Ausgangsseiten, Gerätekennungen und Absturzdaten.
1.2 Informationen, die wir automatisch erfassen, wenn Sie die Dienste nutzen

Wir sammeln Informationen über Sie, wenn Sie die Eurosender-Dienste nutzen, auch wenn Sie auf unseren Websites surfen.

  • Ihre Nutzung der Dienste: Wir zeichnen bestimmte Informationen über Sie auf, wenn Sie unsere Dienste besuchen und mit ihnen interagieren. Zu diesen Informationen gehören die von Ihnen genutzten Funktionen, die von Ihnen ausgewählten Dienste, die bevorzugten Zahlungsoptionen, häufig verwendete Adressen und Links, auf die Sie klicken.
  • Cookies und andere Technologien: Wir verwenden sie, um Funktionen bereitzustellen und um Sie zu erkennen, wenn Sie versuchen, unsere Dienste zu nutzen.
1.3 Informationen, die wir aus anderen Quellen erhalten

Wir können Informationen über Sie erhalten, wenn Sie andere von uns angebotene Dienste nutzen oder aus öffentlichen Registern. Wir arbeiten auch eng mit Dritten zusammen (z. B. mit Spediteuren, Geschäftspartnern, Unterauftragnehmern für technische, Zahlungs- und Lieferdienste, Werbenetzwerken, Analyseanbietern, Anbietern von Suchinformationen und Kreditauskunfteien) und können von diesen Informationen über Sie erhalten.

2. Dauer der Aufbewahrung

Es ist unser Ziel, Ihre personenbezogenen Daten so wenig wie möglich zu verarbeiten. Sofern in dieser Erklärung keine genauen Aufbewahrungsfristen genannt werden, speichern wir Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung des Zwecks, für den sie ursprünglich erhoben wurden, erforderlich ist, und gegebenenfalls so lange, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich ist, werden wir diese personenbezogenen Daten löschen.

3. Zwecke der Verarbeitung

3.1 Informationen über den Kunden, die Sie uns zur Verfügung stellen

Wir werden diese Informationen verwenden, um:

  • unsere Verpflichtungen aus den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträgen zu erfüllen und Ihnen die von Ihnen angeforderten Informationen, Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Abwicklung von Transaktionen mit Ihnen, der Zusendung von Transaktionsinformationen, der Authentifizierung beim Einloggen, der Bereitstellung von Kundensupport sowie des Betriebs und der Wartung unserer Dienstleistungen;
  • Ihnen Informationen über andere von uns angebotene Waren und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die denen ähnlich sind, die Sie bereits gekauft oder angefragt haben, sofern Sie dem Erhalt dieser Art von Mitteilungen direkt zugestimmt und diese Zustimmung nicht widerrufen haben;
  • Ihnen Informationen über Waren oder Dienstleistungen zukommen zu lassen, von denen wir glauben, dass sie für Sie von Interesse sein könnten, falls Sie Ihre direkte Zustimmung zum Erhalt dieser Art von Mitteilungen gegeben und nicht widerrufen haben;
  • Sie über Änderungen an unseren Dienstleistungen zu informieren;
  • Sicherstellen, dass die Inhalte unserer Website für Sie und Ihren Computer so effektiv wie möglich dargestellt werden;
  • Durchführung von Forschungsarbeiten für die Entwicklung: Wir erfahren, wie unsere Kunden unsere Dienste nutzen, und erhalten direktes Feedback, um Fehler zu beheben und um Trends, Nutzungs- und Aktivitätsmuster sowie Bereiche für die Integration und Verbesserung unserer Dienste zu ermitteln;
  • unsere legitimen Geschäftsinteressen und gesetzlichen Rechte zu schützen, wann immer dies im Zusammenhang mit Rechtsansprüchen, Compliance-, Regulierungs- und Audit-Funktionen sowie Offenlegungen im Zusammenhang mit der Übernahme, Fusion oder dem Verkauf eines Unternehmens erforderlich ist.

3.2 Informationen, die Sie uns im Zusammenhang mit der Abholung, der Lieferung und der Bestätigung geben

Wir werden diese Informationen verwenden, um:

  • unsere Verpflichtungen aus den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträgen zu erfüllen (einschließlich der Weitergabe dieser Informationen an die Transportunternehmen innerhalb des EWR, um den Transport zu organisieren und durchzuführen);
  • Ihnen die Informationen, Produkte und Dienstleistungen zu liefern, die Sie von uns anfordern.
3.3 Informationen, die wir aus anderen Quellen erhalten

Wir können diese Informationen mit den Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, kombinieren. Wir können diese Informationen und die kombinierten Informationen für die oben genannten Zwecke verwenden (abhängig von der Art der Informationen, die wir erhalten).

4. Weitergabe Ihrer Informationen

Je nach Art und Umfang unseres Auftrags oder der von uns angeforderten Dienstleistungen können wir personenbezogene Daten an die folgenden Empfänger weitergeben, sofern eine solche Offenlegung oder Übermittlung zur Erfüllung der oben genannten Zwecke oder auf ausdrücklichen und legitimen Wunsch unserer Kunden, der betroffenen Personen, für erforderlich oder wünschenswert gehalten wird. Wir können Ihre personenbezogenen Daten weitergeben an:

  • autorisierten Eurosender-Mitarbeitern in EWR-Ländern, die für die Erfüllung eines Vertrags, den wir mit Ihnen abschließen, Zugang zu den Daten benötigen;
  • Unternehmen, die zur Eurosender-Gruppe gehören, um Produkte und Dienstleistungen zu betreiben und zu verbessern;
  • ausgewählten Dritten, einschließlich Transportunternehmen und anderen Geschäftspartnern, Lieferanten und Unterauftragnehmern (alle innerhalb der EWR-Länder) zur Erfüllung von Verträgen, die wir mit ihnen oder Ihnen abschließen, einschließlich: Transportunternehmen, Anbieter von Website- und Anwendungsentwicklung, Hosting, Wartung, Datensicherung, Speicherung, virtueller Infrastruktur, Zahlungsabwickler, Buchhaltungsunternehmen, CRM-Plattformanbieter, Telefonsystemanbieter, Anbieter von Analysesystemen usw.

Bei der Auswahl von Dritten, an die wir Ihre Daten weitergeben dürfen, trifft Eurosender alle notwendigen Vorkehrungen, um ein angemessenes Schutzniveau für Ihre personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Wir können Ihre persönlichen Daten auch an Dritte weitergeben:

  • Im Falle des Verkaufs oder Kaufs eines Unternehmens oder von Vermögenswerten können wir Ihre personenbezogenen Daten an den potenziellen Verkäufer oder Käufer eines solchen Unternehmens oder von Vermögenswerten weitergeben, jedoch nur, wenn dies für den Abschluss der Transaktion unbedingt erforderlich ist.
  • Wenn wir verpflichtet sind, Ihre personenbezogenen Daten offenzulegen oder weiterzugeben, um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, oder um unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://www.eurosender.com/en/terms-conditions) und andere Vereinbarungen durchzusetzen oder anzuwenden; oder um die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Eurosender, unseren Kunden oder anderen zu schützen. Dazu gehört auch der Austausch von Informationen mit anderen Unternehmen und Organisationen zum Zwecke des Schutzes vor Betrug und der Verringerung des Kreditrisikos.

Eurosender möchte darauf hinweisen, dass es seine Pflichten gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern ernst nimmt und daher keine Daten an Dritte weitergibt, es sei denn, dies ist zur Einhaltung von Gesetzen oder einer gültigen und verbindlichen Anordnung einer Regierung oder Aufsichtsbehörde oder zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung erforderlich, für die die betroffene Person ihre Zustimmung zur Verarbeitung gegeben hat (wie in den oben genannten Fällen). In solchen Fällen müssen die Regierungs- oder Aufsichtsbehörden die geltenden rechtlichen Verfahren einhalten, um gültige und verbindliche Anordnungen zu erhalten, und solche Anordnungen werden von Eurosender überprüft, das gegen zu weit gefasste oder anderweitig unangemessene oder unzulängliche Anordnungen Einspruch erheben kann.

Sofern dies nicht untersagt ist oder ein eindeutiger Hinweis auf ein rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen von Eurosender vorliegt, informiert Eurosender seine Kunden, bevor es die Kontaktdaten eines Kunden offenlegt, damit diese Schutz vor der Offenlegung suchen und vorbereiten können.

Eurosender trifft auch ernsthafte Vorkehrungen in Bezug auf Übermittlungen außerhalb des EWR. Eurosender verpflichtet sich, keine Daten außerhalb des EWR zu übermitteln, es sei denn, das betreffende Land oder Gebiet gewährleistet ebenfalls ein angemessenes Schutzniveau oder geeignete Garantien, und unter der Voraussetzung, dass die durchsetzbaren Rechte der betroffenen Personen und wirksame Rechtsmittel für die betroffenen Personen verfügbar sind.

5. Newsletter

Sie können unseren Newsletter abonnieren, der Ihnen alle notwendigen Informationen über unsere Dienstleistungen und alle Änderungen auf unserer Plattform liefert, über die Sie informiert werden müssen. Wenn Sie auf unsere Seite kommen und in Ihrem Google-Konto angemeldet sind, können Sie über eine Pop-up-Benachrichtigung ein Eurosender-Konto erstellen. Mit diesem Schritt melden Sie sich automatisch für unser Newsletter-Programm an. Sie erhalten dann eine Einführungs-E-Mail, in der Sie den Newsletter ganz einfach abbestellen können, falls Sie ihn nicht erhalten möchten. In diesem Fall werden Ihre persönlichen Daten nach einem (1) Monat automatisch gelöscht.

Die Daten, die von Ihrem Google-Konto für die Erstellung eines Eurosender-Kontos und den Versand des Newsletters freigegeben werden, sind Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Name und Ihr Profilbild – die Angabe weiterer Daten ist freiwillig. Die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse kann für die gezielte Ansprache unserer Werbung verwendet werden.

Außerdem speichern wir die von Ihnen verwendeten IP-Adressen sowie den Zeitpunkt der Anmeldung und der Bestätigung. Zweck des Verfahrens ist es, Ihre Anmeldung zu überprüfen und Sie ggf. über einen möglichen Missbrauch Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.

Sie können Ihre Zustimmung zum Erhalt des Newsletters jederzeit widerrufen, indem Sie den in jeder Newsletter-E-Mail enthaltenen Link anklicken oder eine Anfrage an dataprotection@eurosender.com senden.

6. Rechtsgrundlage

Um eine rechtmäßige Verarbeitung vorzunehmen, muss ein für die Verarbeitung Verantwortlicher die Verarbeitung personenbezogener Daten immer auf eine der in der DSGVO aufgeführten Rechtsgrundlagen stützen. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nur dann verarbeiten, wenn wir eine angemessene Rechtsgrundlage dafür haben.

Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, wenn:

  1. Sie Ihre Einwilligung gegeben haben;
  2. sie für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, oder zur Durchführung von Maßnahmen auf Ihren Wunsch hin vor Abschluss eines Vertrags erforderlich sind;
  3. sie für die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich ist;
  4. sie ist zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich, sofern Ihre Interessen oder Grundrechte und -freiheiten nicht überwiegen. Zum Beispiel:
    • zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung unserer gesetzlichen Rechte im Falle eines Rechtsanspruchs;
    • um unsere Kontaktliste zu pflegen und zu aktualisieren;
    • um die von Ihnen erhaltenen Mitteilungen, Kontakte per Telefon oder E-Mail zu bearbeiten und Ihre Anfragen zu beantworten;
    • zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit und -stabilität.

7. Ihre Rechte und Rechtsbehelfe

7.1 Recht auf Zugang

Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht, und, falls dies der Fall ist, Zugang zu den personenbezogenen Daten und den diesbezüglichen Informationen zu erhalten.

7.2 Recht auf Berichtigung

Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung das Recht auf Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

7.3 Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter bestimmten, in der DSGVO genannten Umständen zu widersprechen.

7.4 Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Sie haben das Recht auf Vergessenwerden, wenn die ursprünglichen Zwecke nicht mehr relevant sind und wir keine legitimen Gründe haben, Ihren Antrag auf Vergessenwerden abzulehnen.

7.5 Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen

Wenn Sie mit einer Entscheidung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses nicht einverstanden sind, können Sie die Einschränkung dieser Verarbeitung verlangen. Sie können auch eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn Sie der Ansicht sind, dass wir unrichtige Daten verarbeiten oder dass die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

7.6 Recht auf Übertragbarkeit

Sie können die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an eine andere Partei verlangen.

7.7 Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruhte.

7.8 Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde Ihres Landes einzureichen. Wir bitten Sie jedoch, sich mit uns in Verbindung zu setzen, bevor Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen.

Um Ihre Rechte wahrzunehmen, können Sie eine schriftliche Anfrage an dataprotection@eurosender.com senden.

8. Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen

Wir benachrichtigen die Nationale Datenschutzkommission im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ohne unangemessene Verzögerung und spätestens 72 Stunden nach Feststellung der Verletzung.

Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung werden Kunden und Kontaktpersonen nur dann unverzüglich persönlich über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten benachrichtigt, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wahrscheinlich zu einem hohen Risiko für ihre Rechte und Freiheiten führt.

9. Änderungen an unserer Datenschutzpolitik

Alle Änderungen, die wir in Zukunft an unserer Datenschutzpolitik vornehmen, werden auf dieser Seite veröffentlicht und Ihnen ggf. per E-Mail mitgeteilt.

Wir empfehlen Ihnen, diese Seite regelmäßig zu lesen, um über Ihre Rechte und die Art und Weise, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, informiert zu bleiben.

Diese Richtlinie wurde zuletzt am 26. November 2019 überprüft und aktualisiert.

10. Andere Websites

Unsere Website kann von Zeit zu Zeit Links zu und von den Websites unserer Partnernetzwerke, Werbetreibenden und angeschlossenen Unternehmen enthalten. Wenn Sie einem Link zu einer dieser Websites folgen, beachten Sie bitte, dass diese Websites ihre eigenen Datenschutzrichtlinien haben und dass wir keine Verantwortung oder Haftung für diese Richtlinien übernehmen. Bitte überprüfen Sie diese Richtlinien, bevor Sie persönliche Daten an diese Websites übermitteln.

11. Kontakt

Fragen, Kommentare, Beschwerden und Anfragen zu dieser Datenschutzrichtlinie sind willkommen und sollten an dataprotection@eurosender.com gerichtet werden.


Diese Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.